
Seit dem 1. Januar 2025 sind neue Mitteilungspflichten für sogenannte elektronische Aufzeichnungssysteme („Registrierkassen“) und bestimmte Geräte wie Taxameter und Wegstreckenzähler in Kraft getreten.
Wir haben über das Thema bereits im September 2024 ausführlich informiert:
Meldepflicht für Ihr elektronisches Kassensystem » Steuerberatung Meid
Unternehmen sollten sich mit den neuen Mitteilungspflichten vertraut machen und sicherstellen, dass alle relevanten Geräte und Systeme fristgerecht gemeldet werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung sind seit dem 1. Januar 2025 über das Portal „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle verfügbar.
Mitteilungspflicht und Fristen für elektronische Kassensysteme
Für die Meldepflicht Ihres Kassensystems müssen bestimmte Fristen eingehalten werden:
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Diese müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden: Diese sind innerhalb eines Monats nach der Anschaffung zu melden.
- Außerbetriebnahme von Kassensystemen: Auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems muss ab dem 01.07.25 gemeldet werden. Bei der Abmeldung gilt ebenfalls eine Meldefrist von einem Monat und es muss zudem beachtet werden, dass dieses Kassensystem zuvor angemeldet werden muss.
Wichtig zu beachten ist, dass auch gemietete oder geleaste Kassensysteme als „angeschaffte“ Systeme gelten und somit denselben Meldepflichten unterliegen. („Vereinsfeste“, Events, etc.)
Mit unseren heutigen News möchten wir Ihnen ein paar Hilfen an die Hand geben, wie Sie Ihre Kasse registrieren können.
Was Sie zur Registrierung benötigen:
- ELSTER-Zertifikat
- Informationen zu Ihrer Kasse / Taxameter etc.
Wo finde ich alle benötigten Infos zu meiner Kasse?
Bitte schauen Sie in Ihren Unterlagen nach oder kontaktieren den Verkäufer, Leasingpartner oder Hersteller. Die können Ihnen Auskunft zu Ihrer Kasse geben.
Sie sind bereits bei ELSTER registriert und verfügen über ein Zertifikat?
Dann können Sie direkt loslegen.

Das Formular und Ausfüllhilfen zum Formular
Auf den Seiten des Elster-Portals gelangen Sie zu dem auszufüllenden Formular: ELSTER – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO). Nachdem Sie den Link geöffnet haben, klicken Sie auf „Weiter“ und loggen sich anschließend mit Ihrer Zertifikatsdatei an.
Mit dieser praktischen Ausfüllhilfe des BFM erhalten Sie Unterstützung in schriftlicher Form: Ausfüllanleitung des BFM
Sie sind noch nicht bei ELSTER registriert?
Hier finden Sie auf den Seiten des Elster-Portals eine Anleitung, wie Sie Ihr Elster-Zertifikat erhalten: ELSTER – Anmeldung und Registrierung
Das Finanzamt Hessen hat hierzu ein schönes Video bereitgestellt, dass den Anmeldeprozess bei ELSTER genau beschreibt: Registrierung bei ELSTER | Ihr digitales Finanzamt Hessen
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Registrierung Ihrer Kassensysteme.
Viele Grüße
Ihr Team von der Steuerberatung Meid
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