Der 01. Januar 2025 rückt immer näher und somit wird die E-Rechnung für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend.
Wie bereits im ersten Newsletter zu diesem Thema angekündigt, möchten wir in unserem zweiten Newsletter noch einmal verstärkt auf das Thema eingehen.
Zunächst einmal das Wichtigste:
Sie nutzen bereits DATEV Unternehmen online zur Vorbereitung Ihrer Buchhaltung?
Sie verfügen über ein E-Mail-Postfach, mit dem Sie (E-)Rechnungen empfangen können?
Sie verwenden ein Fakturaprogramm, dass Ihnen ermöglicht, E-Rechnungen auszustellen?
Dann gibt es für Sie keinen Grund zur Sorge.
Sie sind bereits jetzt schon sehr gut vorbereitet und müssen nur noch etwas „Finetuning“ betreiben.
In 3 Schritten zur E-Rechnung
Unser Fahrplan für Sie zur Erfüllung aller Pflichten der E-Rechnung
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie sich für die kommende E-Rechnungspflicht rüsten können.
Sie verwenden DATEV Unternehmen online?
Dann lehnen Sie sich zurück
Mit unserem Partner DATEV sind Sie bezüglich der E-Rechnung bereits heute bestens aufgestellt. Zudem sehen wir als Kanzlei das Thema E-Rechnung und Digitalisierung schon sehr lange auf uns zukommen und bereiten unsere Mandanten daher seit mehreren Jahren sukzessive auf die digitale Buchhaltung vor.
Unsere DATEV Unternehmen online-Mandanten können ohne jegliches Zutun schon heute E-Rechnungen verarbeiten.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen empfehlen wir das Zusatzprogramm DATEV Auftragswesen next.
Das Faktura-Add on von DATEV bietet Ihnen für nur zusätzliche 10 EUR im Monat eine Komplettlösung von der Angebotserstellung bis zur E-Rechnung. Inkludiert in Ihre bestehende DATEV Unternehmen online Cloud.
Erhalten Sie in unserem Video einen Einblick in das Fakturaprogramm von DATEV.
DATEV Unternehmen online
Ihre Komplettlösung aus einer Hand
Mit DATEV Unternehmen online in Kombination mit Auftragswesen next haben Sie die Möglichkeit
- Angebote, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, (E)-Rechnungen und Co. zu erstellen
- Revisionssichere Archivierung Ihrer Belege
- Ihre Buchhaltung vorzubereiten
- Ihre Rechnungen zu überweisen bzw. Zahlungen zu überwachen
- Eine Übersicht der Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter einzusehen
- Und zu guter Letzt können Sie, dank der Übersicht über Ihre Kennzahlen, stets den Überblick über Ihr Unternehmen und Ihre Buchungen behalten
* Infos zu weiteren Fakturaprogrammen erfahren Sie im weiteren Verlauf des Newsletters oder im Schema „In 3 Schritten zur E-Rechnung“.
Für Detailverliebte
Ausführliche Infos zur E-Rechnung und zur Umstellung
Wer ist betroffen von der E-Rechnungspflicht und gibt es Ausnahmen?
Streng genommen sind alle Unternehmen bzw. Unternehmer in Deutschland betroffen.
Den Empfang der E-Rechnungen müssen alle Geschäftstreibenden ab dem 01.01.2025 gewährleisten.
Allerdings gibt es Ausnahmen für die Erstellung von E-Rechnungen. Dies gilt für umsatzsteuerbefreite Umsätze, wie es beispielsweise bei Vermietungen der Fall ist. Ebenso sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise von der Regelung ausgenommen.
Aktuell wird noch eine weitere Entscheidung und Stellungnahme des BMF in Bezug auf Kleinunternehmer erwartet. So lange gilt allerdings die E-Rechnungspflicht.
Entscheidungshilfe: XRechnung oder ZUGFeRD?
Und überhaupt: Wie sieht so eine E-Rechnung eigentlich aus?
Es gibt die sogenannte XRechnung. Diese Rechnung ist ausschließlich ein strukturierter Datensatz (Code) – eine sogenannte xml-Datei ohne visuelle Rechnung.
Wir vermuten daher, dass sich in der kommenden Zeit zunächst die sogenannte ZUGFeRD-Rechnung etablieren wird. Das Besondere an ZUGFeRD ist, dass es strukturierte Daten (= Code) mit einem visuellen PDF-Dokument kombiniert. Sie bzw. Ihre Kunden erhalten hier also wie gewohnt ein pdf-Dokument, das einen Code enthält, den eine Buchhaltungssoftware auslesen kann.
Sie verwenden ein eigenes Faktura- bzw. Buchhaltungsprogramm? Prüfen Sie Ihre Software.
Sie schreiben oder verarbeiten Ihre Rechnungen mit einem eigenen Faktura-Programm oder arbeiten mit einer Software, mit der Sie Ihre Buchhaltung vorbereiten? Prüfen Sie, welche Lösung Ihr Anbieter für das Thema E-Rechnung anbietet.
- Können Sie mit Ihrer Software E-Rechnungen verarbeiten?
- Können Sie mit Ihrer Software E-Rechnungen schreiben?
- Welche Einstellungen müssen Sie hierfür vornehmen?
Sie schreiben Ihre Rechnungen in einem Textverarbeitungsprogramm wie Word etc. oder auf Papier?
Sofern Sie die Möglichkeit haben, E-Rechnungen zu empfangen (E-Mail-Postfach) und zu verarbeiten (Buchhaltungssoftware, wie z. B. Unternehmen online), haben Sie mit der Rechnungsschreibung grundsätzlich noch ein wenig Zeit. Wir helfen Ihnen gerne nach und nach bei der Umstellung.
Suchen Sie sich einen Test-Partner
Testen Sie den Empfang, die Verarbeitung, sowie die Erstellung eigener E-Rechnungen zusammen mit einem Geschäftspartner, lernen gemeinsam und optimieren Ihre Prozesse.
Auch wir testen aktuell den neuen E-Rechnungsprozess. Im Moment üben wir die Erstellung und den Versand der E-Rechnung mit einem bereits erfahrenen Mandanten. Gemeinsam versuchen wir aus Fehlern zu lernen und zu optimieren.
Im nächsten Schritt werden wir den Test auf weitere Mandate erweitern und erst im Anschluss das neue Verfahren auf alle Mandanten ausrollen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umstellung auf den neuen E-Rechnungsprozess.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie individuell und entwerfen, passend zu Ihrem Unternehmen, einen maßgeschneiderten Prozess.
Schauen Sie sich auch unseren letzten Blogbeitrag an.