Koalitionsvertrag 2025 – Was Unternehmer:innen wissen müssen 

Vielleicht haben Sie bereits in unseren Instagram-Posting die News zum Koalitionsvertrag 2025 gelesen. Auch hier möchten wir Ihnen die Informationen nicht vorenthalten. Der Beitrag wird aus zwei Teilen bestehen. Heute geht es im Speziellen um die Beschlüsse, die besonders für Unternehmer:innen relevant sind. 

Bild mit Titel "Das Wichtigste für Unternehmer auf einen Blick". Im Hintergrund ein Parlament mit Abgeordneten.

Voraussichtliche Neuerungen (Stand, Juni 2025)

Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 

Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer in fünf Jahresstufen von 15 % auf 10 % gesenkt, dabei jedes Jahr um 1%. Das Ziel dabei ist, Unternehmen zu entlasten und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Ermäßigung gilt für alle Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und verbessert die Eigenkapitalbildung – besonders interessant für reinvestierende Betriebe.

Degressive Abschreibung (30 %) 2025–2027 

Unternehmen können Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) mit 30 % degressiv abschreiben. Gilt nur für Anschaffungen in den Jahren 2025 bis 2027 – höhere Anfangsabschreibung, schnellere Steuerentlastung. 

Gastronomie: 7 % dauerhaft auf Speisen
Die reduzierte Umsatzsteuer von 7 % auf Speisen in der Gastronomie bleibt dauerhaft – egal ob im Restaurant oder zum Mitnehmen. Getränke bleiben bei 19 %. Das entlastet Betriebe und stärkt die Branche nachhaltig.

Elektromobilität  

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge:
Unternehmen können beim Kauf neuer Elektrofahrzeuge (z. B. E-Autos, E-Transporter) eine zusätzliche Sonderabschreibung von 50 % im ersten Jahr geltend machen – zusätzlich zur regulären AfA. Das senkt die Steuerlast spürbar gleich zu Beginn. 

Kfz-Steuerbefreiung bis 2035:
Reine Elektrofahrzeuge bleiben bis 31.12.2035 von der Kfz-Steuer befreit – unabhängig davon, ob privat oder gewerblich genutzt.

Fördergrenze Bruttolistenpreis:
Der Bruttolistenpreis für die Fördergrenze wird von 70.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht.

Ehrenamt & Gemeinnützigkeit 

Gute Nachrichten für Trainer, Nachhilfelehrer und Co.: Die sog. Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 EUR. Ebenso wird die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR erhöht. Des Weiteren wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 EUR angehoben. 

Ihr Team von der Steuerberatung Meid 

Schauen Sie sich auch unseren letzten Blogbeitrag an.

zur Newsübersicht