So schützen Sie sich vor Betrugsmaschen
In letzter Zeit häufen sich Berichte über täuschend echte Schreiben, die angeblich von offiziellen Stellen wie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stammen. Diese Schreiben fordern zur Zahlung auf oder erinnern an angeblich offene Beträge.
Doch Vorsicht: Es handelt sich um Betrugsversuche!

Was steckt hinter den gefälschten BGN-Schreiben?
Kriminelle versenden derzeit gefälschte Schreiben an Unternehmen, insbesondere an Mitglieder der BGN. Die Schreiben tragen Betreffzeilen wie:
- „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“
- „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“
👉 Zur offiziellen Warnung der BGN
Die Schreiben enthalten gefälschte Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die seriös wirken und angeblich zur BGN führen. Tatsächlich leiten sie jedoch zu Call-Centern im Ausland oder auf manipulierte Webseiten um. Besonders perfide: Die E-Mail-Adressen leiten teilweise sogar auf die echte BGN-Seite weiter – ein geschickter Täuschungsversuch.
Wichtig für Sie: Die BGN verschickt keine Rechnungen für Materialien wie Schilder. Wenn Sie also ein solches Schreiben erhalten, leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung. Im Zweifelsfall erreichen Sie die Präventions-Hotline der BGN unter 0621/4456-3517.
Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Wichtig für Sie: Die BGN verschickt keine Rechnungen für Materialien wie Schilder. Wenn Sie also ein solches Schreiben erhalten, leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung. Im Zweifelsfall erreichen Sie die Präventions-Hotline der BGN unter 0621/4456-3517.
Auch das BZSt warnt aktuell vor gefälschten E-Mails. In diesen Nachrichten heißt es, Sie hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, sollen Sie ein verlinktes Formular ausfüllen und sensible Kontodaten angeben.
Das Bundeszentralamt für Steuern betont ausdrücklich, dass es keine Rückerstattungen per E-Mail ankündigt und keine persönlichen Finanzdaten über unsichere Links abfragt.
So erkennen Sie gefälschte Schreiben
Damit Sie nicht auf die Betrüger hereinfallen, hier ein paar einfache Tipps:
- IBAN prüfen: Eine deutsche IBAN beginnt immer mit „DE“. Steht dort ein anderes Länderkennzeichen wie „ES“, „FR“, „NL“ oder „BE“, ist besondere Vorsicht geboten.
- Absenderadresse kontrollieren: Achten Sie darauf, ob die E-Mail-Adresse wirklich zu einer offiziellen Behörde gehört – und nicht etwa wie eine private oder unseriöse Adresse aussieht.
- Sprache & Inhalt analysieren: Gefälschte Schreiben enthalten oft ungewöhnliche Formulierungen, Grammatikfehler oder ein bedrohliches Auftreten.
- Zahlungsaufforderung hinterfragen: Offizielle Stellen fordern keine überraschenden Zahlungen ohne vorherige Kommunikation oder ohne legitime Grundlage.
Was tun im Verdachtsfall?
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie ein Schreiben einordnen sollen, gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Keine Zahlung leisten, solange die Echtheit nicht eindeutig geklärt ist.
- Nehmen Sie Kontakt mit der betreffenden Stelle auf – über die offiziellen Telefonnummern oder Webseiten.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie vermuten, dass Sie betrogen wurden.
- Informieren Sie Ihr Umfeld, besonders Mitarbeitende oder Kolleginnen und Kollegen, damit sich die Masche nicht weiterverbreitet.
Fazit
Die gefälschten Schreiben wirken auf den ersten Blick erschreckend echt – gerade deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Mit einem kritischen Blick, einer schnellen IBAN-Prüfung und einem Anruf bei der richtigen Stelle lassen sich viele Betrugsversuche frühzeitig erkennen.
Bleiben Sie wachsam – und geben Sie diese Informationen gerne weiter, um andere zu schützen.
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