Wie bereits im ersten Beitrag angekündigt, geht es heute um die Beschlüsse der Koalition, die im Speziellen Privatpersonen betreffen.

Voraussichtliche Neuerungen (Stand, Juni 2025)
Einkommensteuer-Entlastung
Kleine und mittlere Einkommen zahlen künftig weniger Steuern – durch Absenkung der Tarife in den unteren Einkommensbereichen. Ziel: Mehr Netto vom Brutto, besonders für Beschäftigte mit durchschnittlichem oder geringem Verdienst.
Kindergeld & Kinderfreibetrag – Automatische Kopplung
Bisher wurden Kindergeld und Kinderfreibetrag unabhängig voneinander angepasst. Künftig sorgt eine automatische Verknüpfung dafür, dass bei einer Erhöhung des Kindergelds auch der Kinderfreibetrag proportional steigt – und umgekehrt. Dadurch wird sichergestellt, dass Eltern mit unterschiedlichem Einkommen und Steuerstatus gleichbehandelt werden. So wird die finanzielle Unterstützung für Familien fairer und transparenter gestaltet.
Alleinerziehende – Höherer Entlastungsbetrag
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht, um die finanzielle Belastung von Eltern, die allein für ihre Kinder sorgen, besser abzufedern. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, aber das Ziel ist klar: Mehr Netto vom Brutto und mehr Anerkennung für die Doppelbelastung. So sollen Alleinerziehende spürbar entlastet und ihre Lebenssituation verbessert werden.
Überstundenzuschläge – Steuerfrei ab der Vollzeitgrenze
Vereinfacht: Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Vollzeitarbeitszeit hinausgehen, bleiben künftig steuerfrei. Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche sind Zuschläge ab der 41. Stunde steuerfrei. Das entlastet Arbeitnehmer*innen finanziell bei Mehrarbeit. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Vollzeitbeschäftigte, nicht für Teilzeitkräfte.
Rentenbesteuerung:
Steuerfreiheit für Nebenjob nach Renteneintritt
Wer nach dem offiziellen Renteneintritt freiwillig weiterarbeitet, darf bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen. Diese Regelung soll Anreize schaffen, länger und flexibler im Job zu bleiben, ohne dass zusätzliche Steuern anfallen. Damit werden Rentner*innen finanziell entlastet und motiviert, ihre Erfahrung weiter einzubringen – ganz ohne bürokratische Hürden.
Pendlerpauschale ab 2026
Ab 2026 gilt für alle Kilometer des Arbeitswegs eine Pauschale von 38 Cent pro Kilometer (statt bisher ab dem 21. Kilometer). Das bedeutet: Bereits der erste Kilometer wird höher erstattet. Das entlastet Pendler finanziell – vor allem Kurzstreckenfahrer profitieren deutlich. Die Regelung gilt für Fahrten mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad und soll die steigenden Kosten für Mobilität abfedern.
Kapitalgedecktes Vorsorgedepot für Kinder:
Ab 2026 soll für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot vom Staat angelegt werden. Dabei werden monatlich 10 EUR für jedes Kind angespart. Der Plan sieht bisher vor, dass dieser Vertag nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres freiwillig weiter bespart werden kann.
Ihr Team von der Steuerberatung Meid
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