Meid’s Lohn-News 2026

Information zu Anpassungen 2026

Zum Beginn des Jahres möchten wir Sie über einige wesentliche gesetzliche Änderungen im Bereich Lohn informieren.­­

Anpassungen beim Mindestlohn und bei Minijobs

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Parallel dazu wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro angehoben. 

Arbeitgeber sollten diese Änderungen zum Anlass nehmen, bestehende Arbeitsverhältnisse zu überprüfen. Insbesondere bei Mitarbeitenden mit festem Monatsgehalt ist sicherzustellen, dass durch die neuen Regelungen keine unbeabsichtigten Unterschreitungen des Mindestlohns oder Überschreitungen der Minijob-Grenze entstehen.­

Einführung der Aktivrente

Neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner

Mit der Aktivrente wird ab dem 1. Januar eine neue Option für die Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern geschaffen. Beschäftigte ab einem Mindestalter von 67 Jahren können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich zusätzlich zur Rente steuerfrei verdienen. 

Für Arbeitgeber ist dabei wichtig: Der Hinzuverdienst bleibt weiterhin sozialversicherungspflichtig. Zudem sind Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.­

Höhere Entfernungspauschale

Positive Auswirkungen für Mitarbeitende

Ab dem neuen Jahr gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung entfällt vollständig. 

Auch wenn sich daraus für Arbeitgeber kein direkter Handlungsbedarf ergibt, profitieren viele Mitarbeitende spürbar durch höhere absetzbare Werbungskosten. Bundesweit führt die Neuregelung zu einer steuerlichen Entlastung von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr, was sich positiv auf die Nettosituation vieler Beschäftigter auswirken kann.­


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